Im Inneren eines lebendigen Zahnes befindet sich das Zahmark. Das Zahnmark (Pulpa) wiederum befindet sich in der Zahmarks- oder Nervhöhle, die sich bis in die Wurzelkanäle hinein ausdehnt. Die Wurzelkanäle bestehen nicht nur aus einem zentralen Hohlraum, sondern aus einem diffusen Netzwerk von z.T. horizontal und quer verlaufenden Nebenkanälchen; einem unentwirrbaren Labyrinth von kleinsten Hohlräumen. Das Zahnmark besteht aus eiweißhaltigem Gewebe, Zellen, Blutgefäßen und Nervenfasern.
Würde man das ganze Kanalsystem eines einzelnen Zahnes in einer Strecke zusammenlegen ergäbe sich dadurch eine Länge von über 1000 (!) Metern.
Eine Wurzelbehandlung ist eine zahnerhaltende Maßnahme die zum Ziel hat, das irreversibel geschädigte Zahnmark (Nervgewebe) zu entfernen und die verbleibenden Hohlräume bakteriendicht zu versiegeln.
Aufgrund der mechanischen Unzugänglichkeit der mikroskopisch kleinen Nebenkanäle bleibt immer ein großer Anteil erkranktes oder bereits infiziertes Nervgewebe in der Zahnwurzel zurück.
Dieses eiweißhaltige Nervgewebe bildet einen idealen Nährboden für verschiedene Mikroorganismen (Bakterien, Pilze). Durch bakterielle Zersetzungsprozesse entstehen Verwesungsgifte (Thioäther, Mercaptan, Indol, Scatol), mit denen sich das an die Zahnwurzel angrenzende Gewebe bzw. unser Organismus auseinander setzen muss.
Oft entsteht eine chronische Entzündung an der Wurzelspitze, ein so genannter „Herd“.
Jeder tote Zahn ist für das Abwehrsystem unseres Körpers eine Herausforderung und eine Belastung für die Gesundheit.
Wie stark die gesundheitliche Belastung durch einen toten bzw. Wurzelkanalbehandelten Zahn ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab:
1. Durch eine Schwächung der lokalen Abwehr können Erreger aus dem chronischen Entzündungsherd an der Zahnwurzel in die Blutbahn gelangen und den Körper an anderer Stelle schädigen.
2. Die lokale chronische Entzündung verstärkt die Entzündungsbereitschaft des gesamten Organismus wodurch Erkrankungen wie z.B. Rheuma, Atherosklerose oder Neurodermitis begünstigt werden.
3. Nach dem Verständnis der Meridianlehre der traditionellen Chinesischen Medizin (TCM) existieren Wechselwirkungen zwischen Zähnen und bestimmten Organen.
Demzufolge kann die Funktion eines gesunden Organs durch einen beherdeten Zahn erheblich beeinträchtigt werden. Zum Beispiel kann ein beherdeter mittlerer Schneidezahn für ständig wiederkehrende Harnwegsinfekte verantwortlich sein.
Selbst wenn für den Arzt auf dem Röntgenbild kein sichtbarer Befund erkennbar ist bedeutet dies nicht immer dass die behandelte Wurzel vom Organismus problemlos vertragen wird. Vorteilhaft ist die Anfertigung eines dreidimensionalen Röntgenbildes (Digitale Volumen-Tomografie). Dieses röntgenologische Verfahren gibt genauer Aufschluss über die lokale Situation im Kieferknochen.
Als sicherste Methode kann die definitive Entfernung des Zahnes betrachtet werden.
Steht jedoch die Erhaltung des betroffenen Zahnes im Vordergrund, kommt lediglich die Entfernung der vorhandenen alten, meist unvollständigen Wurzelfüllung (Wurzelkanalrevision) in Frage. Die Ausheilung des umgebenden Knochengewebes kann durch Einbringen eines speziellen Medikamentes bewirkt werden. Danach erfolgt schließlich die Neuversiegelung des Kanals.
Eine mögliche Alternative kann die Sanierung mittels
Wurzelspitzenresektion sein. Hierbei wird der Entzündungsherd im Kieferknochen
mit samt der dafür verantwortlichen Wurzelspitze chirurgisch entfernt.
Bei diesem in unserer Praxis bewährten Verfahren wird in den Zentralkanal ein
wasserlösliches Gemisch aus Kupfer-Kalk eingebracht.
Durch die Erzeugung eines elektrischen Feldes wandern Kupfer- und Kalk-Ionen in
alle leitfähigen Verästelungen des Kanalsystems hinein und können somit eine
dauerhafte Sterilisation und Konservierung der ursprünglichen
Eiweißbestandteile des gesamten Zahnmarkes bewirken.
Bestehende Entzündungsherde im Kieferknochen können effizient ausgeheilt
werden.